Buchhaltung

Eine ordnungsgemäße Buchführung ist für alle Unternehmer wichtig – für Kaufleute besteht nach dem Handelsgesetzbuch sogar eine Buchführungspflicht

Für den wirtschaftlichen Erfolg Ihres Unternehmens ist es wichtig, dass Sie stets einen aktuellen Überblick über die Geschäftslage haben. Dazu gehört unter anderem der Stand des Vermögens sowie der Schulden Ihres Unternehmens inklusive aller Kassen- und Kontenbestände. Neben der Wichtigkeit für unternehmerische Entscheidungen auf Basis aktueller Geschäftszahlen schreibt auch der Gesetzgeber für Kaufleute und Kapitalgesellschaften eine ordnungsgemäße Buchführung vor. Diese erfolgt nach den Regeln der doppelten Buchführung und beinhaltet beispielsweise das Führen von Sachkonten und Kapitalkonten sowie das Erstellen eines Jahresabschlusses und einer Bilanz.

Im Zusammenhang mit der „ordnungsgemäßen Buchführung“ haben Sie sich vielleicht auch schon einmal eine der folgenden Fragen gestellt:

  • Für welche Unternehmen besteht Buchführungspflicht?
  • Wer ist von der Buchführung befreit?
  • Wieso muss ich überhaupt Bücher führen?
  • Wer muss eigentlich meine Bücher führen?
  • Wie erstelle ich eine Bilanz?
  • Was genau ist ein Jahresabschluss?
  • Wie unterstützt mich ein Steuerberater bei der Buchhaltung?
  • Wie läuft die Buchführung beim Steuerberater ab?
  • Welche Belege braucht mein Steuerberater?
  • Was bedeutet doppelte Buchführung?

Freiberufler sind im Rahmen ihres Sonderstatus in aller Regel von der Buchführungspflicht und der jährlichen Bilanzierungspflicht befreit. Fragen Sie im Zweifelsfall einen unserer Steuerberater um Rat, welche Buchführungspflichten für Sie im Einzelfall gelten.

Verbuchen Sie Belege nicht erst am Jahresende – wir helfen Ihnen, eine kontinuierliche und ordnungsgemäße Buchführung sicherzustellen

Eine kontinuierliche und sorgfältig arbeitende Finanzbuchhaltung  sorgt dafür, dass Sie Ihre Unternehmenskennzahlen stets parat haben und alle Belege korrekt verbucht sind. Da nicht jedes Unternehmen eigene Buchhalter beschäftigen kann, übernehmen wir als Ihre Steuerberater gerne alle Aufgaben der Buchhaltung für Sie. Dazu gehören die laufende Buchführung inklusive der Debitorenbuchhaltung und Lohnbuchhaltung sowie das Erstellen aller erforderlichen Jahresabschlüsse und Bilanzen.

Gerne übernehmen wir auch nur einen Teil Ihrer Buchführungsaufgaben. Liefern Sie uns einfach Ihre Buchhaltungsbelege zu festen Stichtagen,  die wir mit Ihnen im Vorfeld besprechen. Den Rest erledigt Ihre MERKURA Steuerberatungsgesellschaft mbH in Kamenz für Sie. Das Kontieren von Belegen, das Erstellen von Jahresabschlüssen und die  Bilanzierung sind nur ein paar Beispiele für buchhalterische Tätigkeiten, die dem Team unserer Steuerberatungsgesellschaft in Fleisch und Blut übergegangen sind. Auf Wunsch erstellen wir Ihnen für Ihre Unterlagen jederzeit eine aktuelle Betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) mit allen relevanten Unternehmenskennzahlen.

Profitieren auch Sie von unserem Rundum-Sorglos-Paket:  Überlassen Sie uns Ihre Buchhaltung und sparen Sie sich Mühe und Kosten für eine Inhouse-Lösung für die Buchführung in Ihrem Unternehmen. Ihr Team der MERKURA Steuerberatungsgesellschaft mbH berät Sie gerne persönlich zu allen Fragen der Buchhaltung – von A wie Abschluss bis Z wie Zahlungen an das Finanzamt. Wir erledigen für Sie Ihre gesamte Buchführung, Lohnbuchhaltung sowie die fristgerechte elektronische Abgabe Ihrer Einkommensteuererklärungen, Umsatzsteuervoranmeldungen und selbstverständlich auch die Gewerbesteuererklärung.

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Rufen Sie an und vereinbaren Sie einen persönlichen Beratungstermin. Zusammen erarbeiten wir, wie unsere Steuerberater Sie bei der Buchführung unterstützen können: 035 78 384 70.

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