Bei unbeschränkter Erbschaftsteuerpflicht erhält jeder Erwerber in Abhängigkeit von seiner Steuerklasse einen persönlichen Freibetrag.
Erwerber | Freibetrag |
Ehegatte oder Lebenspartner | 500.000 |
Kind und Kind eines verstorbenen Kindes | 400.000 |
Übrige Enkel | 200.000 |
Übrige Personen der Steuerklasse I | 100.000 |
Erwerber der Steuerklasse II | 20.000 |
Erwerber der Steuerklasse III | 20.000 |
Bei beschränkter Erbschaftsteuerpflicht erhält jeder Erwerber unabhängig von seiner Steuerklasse einen persönlichen Freibetrag von 2.000 EUR. Die persönlichen Freibeträge stehen alle 10 Jahre einmal zur Verfügung.