Die Eintragung eines Wohnrechts stellt eine Schenkung dar und ist somit schenkungsteuerpflichtig.
Frau Muster betreut den Nachbarn. Aus Dankbarkeit will er ihr ein Wohnrecht in seinem Haus einräumen. Die Wohnung ist rund 50 Quadratmeter groß.
Bei einem Mietpreis von 5 Euro pro Quadratmeter, bedeutet dies eine monatliche Miete von 250 €. Diese Mietersparnis wird mit der Lebenserwartung hochgerechnet. Bei einem Lebensalter von 60 Jahren wird mit einem Vervielfältiger von 13,832 gerechnet. Somit ergibt sich eine erbschaftsteuerliche Bereicherung von 41.400 € als Kapitalwert.
Frau Muster ist schenkungsteuerlich in der Steuerklasse III. Das hat nichts mit der Lohnsteuerklasse zu tun. In Schenkungsteuerklasse III befinden sich z. B. Personen, die mit dem Schenker nicht verwandt sind.
Personen in Steuerklasse III haben einen Freibetrag von 20.000 €. Darüber hinaus werden steuerpflichtige Erwerbe mit 30 % versteuert.
Als Zwischenergebnis würden also 21.400 € mit 30 % versteuert und es wären 6.420 € Schenkungsteuer zu zahlen.
Handelt es sich bei der Betreuung um eine unentgeltlich Pflege, kann unter Umständen ein Pflegefreibetrag i. H. v. zusätzlich max. 20.000 € geltend machen. So könnte die Schenkungsteuer auf 420 € gesenkt werden.