Können oder wollen Sie Teile der komplexen Lohnabrechnung nicht selbst durchführen, dann helfen wir Ihnen gerne.
Unser Service im Rahmen der Lohnbuchhaltung umfasst für Sie im Wesentlichen:
Auch die Abrechnungen von Lohn in den besonderen Branchen Bauhauptgewerbe, Garten- und Landschaftsbau, Dachdecker- und Malergewerbe sind für uns tägliches Geschäft.
Die Lohnabrechnung ist mehr als ein Addieren von Zahlenreihen. Neben steuerrechtlichen Aspekten müssen vielfältige sozialversicherungsrechtliche Vorgaben beachtet werden.
Für die Erstellung einer korrekten Lohnabrechnung ist es erforderlich, dass ein zeitnaher Austausch der Daten des Arbeitnehmers zwischen dem Arbeitgeber und dem Lohnbüro stattfindet. Erster und wichtigster Schritt ist hier, dass der vollständig ausgefüllte Personalfragebogen an unsere Kanzlei weitergeleitet wird.
Bei einer geringfügig entlohnten Beschäftigung kann der Arbeitnehmer sich von der Versicherungspflicht in der Rentenversicherung mit dem entsprechenden Antrag befreien lassen. Vor der Entscheidung, ob sich ein Arbeitnehmer befreien lässt, sollte er sich vorher jedoch über die möglichen Folgen einer Befreiung informieren. Weiterhin muss bei der geringfügig entlohnten Beschäftigung die tägliche Arbeitszeit nach § 17 Mindestlohngesetz dokumentiert werden.
In einigen Berufsbranchen (z. B. Gaststättengewerbe, Land-und Forstwirtschaft und Baugewerbe) müssen die Arbeitnehmer am ersten Arbeitstag per Sofortmeldung bei der Sozialversicherung gemeldet werden. Der ausgefüllte Personalfragebogen zur Sofortmeldung muss unverzüglich unserer Kanzlei übermittelt werden.